Tankstellenverband Süd-Ost e.V.

Ihr starker Partner
für Tankstellenbetreiber
im Süden und Osten Deutschlands

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Mineralölkonzernen, Politik und Behörden – mit Kompetenz, Erfahrung und dem Rückhalt des ZTG.

ZTG
Mitglied im Zentralverband
3
BGH-Prozesse gewonnen
100%
Fachkundige Beratung
Ulm
Geschäftsstelle
Neueste Nachrichten

Aktuelles aus der Branche

Aktuelle Informationen und Analysen rund um das Tankstellengewerbe – für unsere Mitglieder und alle Interessierten.

21. Juli 2026 Aktuelles
Warnung vor Betrugsmails

Seit Wochen erhalten Tankstellenbetreiber vermehrt Angebotsmails, die vorgeblich von etablierten Lieferanten stammen, vor allem von Lekkerland, aber auch von angeblichen AdBlue-Herstellern und -Händlern. Hinter diesen Mails steht kein seriöses Angebot, sondern eine bundesweite, branchenübergreifende Betrugsmasche. Neben mehreren Tankstellengesellschaften hat inzwischen auch Lekkerland selbst öffentlich vor diesen Mails gewarnt. Die Täter passen ihr Vorgehen laufend an und schreiben mittlerweile auch Privatpersonen an. Scheinbar echte Absenderadressen sind dabei kein Zeichen für Sicherheit, denn sie sind eben tatsächlich nicht echt.

20. Juli 2026 Aktuelles
Neue bft-Branchenstudie Tankstellenmarkt 2025

Der bft Bundesverband freier und unabhängiger Tankstellen e.V. hat am 29. Juni 2026 in Berlin seine neue „Branchenstudie Tankstellenmarkt 2025" der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie wurde – wie bereits die Vorgängerausgabe – von der Prof. Schramm-Klein GmbH, Hilchenbach, erstellt und zeichnet auf 216 Seiten ein umfassendes Bild einer Branche, die sich unter zunehmend unsicheren Rahmenbedingungen weiterentwickelt.

Behandelt werden die Kernmerkmale und die Entwicklung des Tankstellenmarktes, die Geschäftsfelder Kraftstoff, Shop und Serviceleistungen einschließlich betriebswirtschaftlicher Kennzahlen sowie die politischen Rahmenbedingungen, die Themenkomplexe Elektromobilität, alternative Kraftstoffe, Wasserstoff und Gas, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Grundlage der Studie ist die Auswertung von Sekundärdaten, unter anderem der Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Eurodata GmbH.

Wie in den Vorjahren gilt: Die Studie setzt sich schwerpunktmäßig mit den Besonderheiten mittelständischer Tankstellenbetreiber und Freier Tankstellen auseinander. Für den betriebswirtschaftlichen Teil greift sie aber auf die Eurodata-Zahlen zurück, die sich in der Mehrheit aus den Daten farbengebundener Tankstellen zusammensetzen. Das ist bei der Interpretation der Absatz-, Umsatz- und Ertragskennzahlen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf freie Stationen und Agentur-Modelle.

13. Juli 2026 Aktuelles
Arbeitsmedizinische Vorsorge an Tankstellen – Pflichten aus den AMR und der ArbMedVV

Immer wieder erreichen uns Rückfragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Tankstellenbetrieb – insbesondere im Zusammenhang mit dem Umgang mit Kraftstoffen, Bildschirmarbeitsplätzen an der Kasse und Nachtarbeit. Wir nehmen dies zum Anlass, die wesentlichen Pflichten aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den dazugehörigen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) für Sie als Betreiber zusammenzufassen.

Rechtliche Grundlagen
ArbMedVV: Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert 2026, konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie regelt in den §§ 1 bis 10 sowie im Anhang, wann welche Art von Vorsorge erforderlich ist, welche Pflichten Arbeitgeber und Ärzte treffen und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

AMR: Die Arbeitsmedizinischen Regeln werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Sie konkretisieren die Anforderungen der ArbMedVV im Detail. Für den Tankstellenbetrieb sind vor allem AMR 3.1 (Auskünfte über Arbeitsplatzverhältnisse), AMR 3.2 (Arbeitsmedizinische Prävention) und AMR 3.3 (Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge) einschlägig.

Bei Einhaltung der AMR kann der Betreiber davon ausgehen (sog. Vermutungswirkung), dass die entsprechenden Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 ArbMedVV). Wählt er ein anderes Vorgehen, muss dieses mindestens das gleiche Schutzniveau erreichen.

Nachrichten aus dem Informationsdienst unseres Zentralverbands ZTG e.V. Als TVSO-Mitglied erhalten Sie derartige Informationen regelmäßig und vollständig per Rundschreiben.

Ihr regionaler Verband
im Tankstellengewerbe

Der Tankstellenverband Süd-Ost e.V. (TVSO) ist, wie der Name bereits sagt, der für den Süden und Osten Deutschlands zuständige Regionalverband im Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG).

Wir unterstützen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um die Tankstelle – sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch im rechtlichen Bereich. Als Solidaritätsgemeinschaft erreichen wir gemeinsam, was Einzelkämpfern verwehrt bleibt.

Unser Zentralverband (ZTG) hat in den vergangenen Jahren bedeutsame rechtliche Erfolge erzielt: Gegen drei große Mineralölgesellschaften wurden Verbandsprozesse bis zum BGH geführt – und in den wesentlichen Punkten gewonnen.

⚖️
Rechtliche Stärke Pauschale Abschläge beim Ausgleichsanspruch sind Vergangenheit – dank ZTG-Klagen vor dem BGH.
🤝
Solidargemeinschaft Gemeinsam erzielen wir Ergebnisse, die kein Einzelkämpfer erreichen könnte.
🛡️
Schutz vor Übergriffen Mineralölgesellschaften können nicht mehr einfach per Abbuchungsauftrag auf Ihr Geld zugreifen.
📍
Regionale Nähe Unsere Geschäftsstelle in Ulm ist nah dran – persönlich, schnell und kompetent.
Was wir bieten

Unsere Dienstleistungen

Von Rechtsberatung bis Versicherung – wir begleiten unsere Mitglieder in allen Belangen des Tankstellenbetriebs.

📰
Rundschreiben & Newsletter

Unsere Mitglieder werden regelmäßig mit unserem Rundschreibendienst über Aktuelles aus der Branche informiert – kompakt und praxisnah.

⚖️
Rechts- & Fachberatung

Fachkundige Beratung in tankstellenspezifischen Fragen: Tankstellenvertrag, Kündigungen, Ausgleichsanspruch, Arbeitsrecht, Umweltauflagen, Wettbewerbsrecht.

📋
Vordrucke & Musterverträge

Aktuelle Vordrucke aus dem Bereich Personal- und Vertragsrecht – direkt nutzbar für Ihren betrieblichen Alltag.

💰
Rahmenverträge

Exklusiv für TVSO-Mitglieder: günstige Konditionen durch Sammelverhandlungen, die Ihre Geschäftskosten spürbar senken.

🏦
Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB)

Wir ermitteln auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Handelsvertreterausgleich.

🔗
ZTG-Netzwerk

Als Mitglied profitieren Sie vom bundesweiten Netzwerk des Zentralverbands des Tankstellengewerbes – Informationen, Verbandsprozesse und Lobbyarbeit inklusive.

🛡️

Spezialrechtsschutz für Tankstellenbetreiber

Unseren Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit, eine Spezialrechtsschutzversicherung bei der DEURAG abzuschließen. Diese übernimmt das gerichtliche Kostenrisiko bei Streitigkeiten aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften – eine Versicherung, die in den üblichen Firmenrechtsschutzpolicen nicht enthalten ist.

Jetzt anfragen
Neu in der Branche?

Hinweise für Existenzgründer

Der Einstieg in das Tankstellengeschäft kann eine lohnende Aufgabe sein – aber auch ein wirtschaftliches Risiko. Wir helfen Ihnen, es richtig anzugehen.

Informieren Sie sich, bevor Sie unterschreiben

Unser Zentralverband hat das Bundeswirtschaftsministerium wiederholt auf die wirtschaftlich oft schwierige Lage von Tankstellenpächtern hingewiesen – als eine Ursache wird häufig die vorschnelle Unterzeichnung von Verträgen genannt.

Verlassen Sie sich auf keinen Fall allein auf die Prognosen einer Mineralölgesellschaft. Diese will Ihnen den Standort verkaufen. Informieren Sie sich bei Ihrem Vorgänger, einem unabhängigen Sachverständigen – oder direkt bei uns!

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Jetzt TVSO-Mitglied werden

Profitieren Sie von Rechtsberatung, Rahmenverträgen, Sonderversicherungen und der Stärke eines landesweit agierenden Verbands.

1
Beitrittserklärung herunterladen
2
Formular ausfüllen & unterschreiben
3
Per Post, Fax oder (als Scan) per Mail einsenden

Wir sind Mitglied im

ZTG – Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.

Kontaktformular

Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

* Pflichtfelder. Ihre Daten werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt.