Tankstellenverband Süd-Ost e.V.

Ihr starker Partner
für Tankstellenbetreiber
im Süden und Osten Deutschlands

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber Mineralölkonzernen, Politik und Behörden – mit Kompetenz, Erfahrung und dem Rückhalt des ZTG.

ZTG
Mitglied im Zentralverband
3
BGH-Prozesse gewonnen
100%
Fachkundige Beratung
Ulm
Geschäftsstelle
Neueste Nachrichten

Aktuelles aus der Branche

Aktuelle Informationen und Analysen rund um das Tankstellengewerbe – für unsere Mitglieder und alle Interessierten.

17. Juni 2026 Aktuelles
E-Zigaretten – Praktische Umsetzung des Brandschutzes

Im März 2026 hatten wir über die ab dem 1. Juli 2026 geltende Rücknahmepflicht für ausgediente E-Zigaretten informiert. Im Zuge weiterer Rückfragen aus dem Mitgliederkreis möchten wir zwei Punkte richtigstellen und ergänzen, die für die praktische Umsetzung an Ihrer Tankstelle von Bedeutung sind.

Rücknahmepflicht gilt auch für Mehrweg-E-Zigaretten
Offenbar hatten wir uns im März in unserem Rundschreiben missverständlich ausgedrückt: Die Rücknahmepflicht ist nicht auf Einweg-Vapes beschränkt. § 17 ElektroG4 sieht ab dem 1. Juli 2026 eine erweiterte Rücknahmemöglichkeit für elektronische Zigaretten und Tabakerhitzer vor, ohne dass es dabei auf die Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegprodukten ankommt. Tankstellenbetreiber, die neben Einweg-Vapes auch Mehrweg-Systeme mit austauschbaren Pods oder wiederaufladbaren Akkus im Sortiment führen, müssen ab dem Stichtag folglich auch diese Geräte kostenlos zurücknehmen. Bei der Schulung des Personals und bei der Gestaltung der Kundeninformation ist dies zu berücksichtigen und nicht ausschließlich auf Einweg-Vapes abzustellen.

Bislang nicht bekannte praktische Umsetzungsprobleme: Brandschutz bei der Zwischenlagerung
Nach Veröffentlichung unseres ersten Rundschreibens haben uns mehrere Mitgliedsbetriebe auf eine Einschätzung ihres Versicherers aufmerksam gemacht, die wir Ihnen aus Gründen der Vorsicht nicht vorenthalten möchten. Der Versicherer verweist hierzu auf die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen zum Brandschutz und macht im Kern geltend, dass bei zurückgegebenen Einweg-E-Zigaretten weder gesichert ist, dass der verbaute Akku vollständig entladen, noch dass das enthaltene Liquid vollständig verbraucht ist. Im Rückgabebereich treffen damit Kunststoff, eine möglicherweise brennbare Flüssigkeit und eine potenzielle Zündquelle in Form des Akkus zusammen. Der Versicherer leitet daraus eigene Brandschutzanforderungen ab, die über die reine Beschaffung eines geeigneten Sammelbehälters hinausgehen.

11. Juni 2026 Aktuelles
Pressevertrieb in Deutschland – Neustrukturierung des Presse-Grossos und Hinweise für Tankstellenbetreiber

Mehrere Mitgliedsbetriebe haben uns in den vergangenen Tagen Schreiben zugeleitet, die sie im Zusammenhang mit einer geplanten Neuordnung des deutschen Presse-Grossos erhalten haben. Die Schreiben stammen aus zwei gegensätzlichen Lagern und enthalten teilweise widersprüchliche Botschaften. Nachstehend erläutern wir die Hintergründe und geben Hinweise zum Umgang mit den Schreiben.

1. Hintergründe
Das deutsche Presse-Grosso wird seit langem in der bekannten Form betrieben: Derzeit sind 13 regionale Pressegroßhändler in jeweils festen Gebieten exklusiv für die Belieferung des Einzelhandels, darunter auch der allermeisten Tankstellen, mit Zeitungen und Zeitschriften zuständig. Das System gibt es seit Jahrzehnten, um den flächendeckenden, diskriminierungsfreien Zugang aller Verlage zum Einzelhandel zu sichern, und gilt als wesentliche Grundlage der deutschen Pressevielfalt. Kartellrechtlich wird es durch § 30 Abs. 2a GWB gestützt.

Diese Vorschrift verdient eine kurze Erklärung, weil sie im Streit um die geplante Reform eine zentrale Rolle spielt. § 30 Abs. 2a GWB ist eine 2013 eingeführte Ausnahme vom allgemeinen Kartellverbot, das eigentlich verbietet, dass sich Unternehmen einer Branche absprechen. Für den Pressevertrieb wurde diese Ausnahme geschaffen, weil der Bundesgerichtshof zuvor die zentralen Verhandlungen zwischen Verlagen und Grossisten als kartellrechtswidrig eingestuft hatte.

7. Mai 2026 Aktuelles
Kraftstoffpreise in Deutschland und den Nachbarländern – Auswirkung der deutschen Energiesteuersenkung zum 1. Mai 2026

Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich das sogenannte Oil Bulletin, das die Kraftstoffverbraucherpreise in allen EU-Mitgliedstaaten ausweist – sowohl als Bruttoverbraucherpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben) als auch als Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer und Energiesteuer/Mineralölsteuer). Wir haben diese Daten für den 4. Mai 2026 ausgewertet und mit der Vorwoche (27. April 2026) verglichen.

Anlass ist die Senkung der deutschen Energiesteuer auf Benzin und Diesel zum 1. Mai 2026 um netto 14,2 Ct/l. Einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer von 19 % entspricht das einer rechnerischen Verbraucherentlastung von 16,9 Ct/l. Von mehreren Politikern, Automobilverbänden und Verbraucherorganisationen wird behauptet, dieser „Tankrabatt" sei nicht bei den Verbrauchern angekommen. Ein Vergleich zu den deutschen Nachbarländern zeigt, was von diesem Vorwurf zu halten ist.

Was bedeutet „Nettopreis" – und was nicht?
Im Oil Bulletin der EU-Kommission ist der „Nettopreis" definiert als der Verbraucherpreis ohne Mehrwertsteuer und ohne Energiesteuer (Mineralölsteuer, Accijnzen, Accises usw.). Alle anderen staatlichen Belastungen sind dagegen bereits im Nettopreis enthalten, insbesondere CO₂-Preise: Deutschland erhebt einen nationalen CO₂-Preis (nEHS/BEHG). Im Jahr 2026 entspricht dieser rechnerisch bis zu ca. 17 Ct/l bei Diesel. Andere Länder haben vergleichbare Systeme in unterschiedlicher Höhe – oder gar keines (z. B. Belgien, Polen).

Nachrichten aus dem Informationsdienst unseres Zentralverbands ZTG e.V. Als TVSO-Mitglied erhalten Sie derartige Informationen regelmäßig und vollständig per Rundschreiben.

Ihr regionaler Verband
im Tankstellengewerbe

Der Tankstellenverband Süd-Ost e.V. (TVSO) ist, wie der Name bereits sagt, der für den Süden und Osten Deutschlands zuständige Regionalverband im Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG).

Wir unterstützen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um die Tankstelle – sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch im rechtlichen Bereich. Als Solidaritätsgemeinschaft erreichen wir gemeinsam, was Einzelkämpfern verwehrt bleibt.

Unser Zentralverband (ZTG) hat in den vergangenen Jahren bedeutsame rechtliche Erfolge erzielt: Gegen drei große Mineralölgesellschaften wurden Verbandsprozesse bis zum BGH geführt – und in den wesentlichen Punkten gewonnen.

⚖️
Rechtliche Stärke Pauschale Abschläge beim Ausgleichsanspruch sind Vergangenheit – dank ZTG-Klagen vor dem BGH.
🤝
Solidargemeinschaft Gemeinsam erzielen wir Ergebnisse, die kein Einzelkämpfer erreichen könnte.
🛡️
Schutz vor Übergriffen Mineralölgesellschaften können nicht mehr einfach per Abbuchungsauftrag auf Ihr Geld zugreifen.
📍
Regionale Nähe Unsere Geschäftsstelle in Ulm ist nah dran – persönlich, schnell und kompetent.
Was wir bieten

Unsere Dienstleistungen

Von Rechtsberatung bis Versicherung – wir begleiten unsere Mitglieder in allen Belangen des Tankstellenbetriebs.

📰
Rundschreiben & Newsletter

Unsere Mitglieder werden regelmäßig mit unserem Rundschreibendienst über Aktuelles aus der Branche informiert – kompakt und praxisnah.

⚖️
Rechts- & Fachberatung

Fachkundige Beratung in tankstellenspezifischen Fragen: Tankstellenvertrag, Kündigungen, Ausgleichsanspruch, Arbeitsrecht, Umweltauflagen, Wettbewerbsrecht.

📋
Vordrucke & Musterverträge

Aktuelle Vordrucke aus dem Bereich Personal- und Vertragsrecht – direkt nutzbar für Ihren betrieblichen Alltag.

💰
Rahmenverträge

Exklusiv für TVSO-Mitglieder: günstige Konditionen durch Sammelverhandlungen, die Ihre Geschäftskosten spürbar senken.

🏦
Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB)

Wir ermitteln auf Grundlage der gültigen Rechtsprechung den Ihnen bei Ausscheiden zustehenden Handelsvertreterausgleich.

🔗
ZTG-Netzwerk

Als Mitglied profitieren Sie vom bundesweiten Netzwerk des Zentralverbands des Tankstellengewerbes – Informationen, Verbandsprozesse und Lobbyarbeit inklusive.

🛡️

Spezialrechtsschutz für Tankstellenbetreiber

Unseren Mitgliedern bieten wir die Möglichkeit, eine Spezialrechtsschutzversicherung bei der DEURAG abzuschließen. Diese übernimmt das gerichtliche Kostenrisiko bei Streitigkeiten aus Vertriebs-, Pacht- oder Mietverträgen mit Mineralölgesellschaften – eine Versicherung, die in den üblichen Firmenrechtsschutzpolicen nicht enthalten ist.

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Hinweise für Existenzgründer

Der Einstieg in das Tankstellengeschäft kann eine lohnende Aufgabe sein – aber auch ein wirtschaftliches Risiko. Wir helfen Ihnen, es richtig anzugehen.

Informieren Sie sich, bevor Sie unterschreiben

Unser Zentralverband hat das Bundeswirtschaftsministerium wiederholt auf die wirtschaftlich oft schwierige Lage von Tankstellenpächtern hingewiesen – als eine Ursache wird häufig die vorschnelle Unterzeichnung von Verträgen genannt.

Verlassen Sie sich auf keinen Fall allein auf die Prognosen einer Mineralölgesellschaft. Diese will Ihnen den Standort verkaufen. Informieren Sie sich bei Ihrem Vorgänger, einem unabhängigen Sachverständigen – oder direkt bei uns!

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